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Was ist Rehabilitationssport?
Rehabilitationssport (Rehasport) ist eine ergänzende Leistung innerhalb der medizinischen Rehabilitation. Er ist gesetzlich geregelt und wird in der Regel von den zuständigen Rehabilitationsträgern oder den Krankenkassen übernommen.
Die gesundheitlichen Vorteile sind deutlich belegt: Durch gezielte Bewegungstherapie können Beschwerden im Alltag sowie körperliche Einschränkungen spürbar reduziert werden. Rehasport verbessert Beweglichkeit, Muskelkraft und Ausdauer und trägt so nachhaltig zu mehr Lebensqualität bei.
Gleichzeitig bietet das Training in der Gruppe einen wichtigen sozialen Aspekt. Der Austausch mit anderen Teilnehmenden stärkt die Motivation und unterstützt das allgemeine Wohlbefinden.
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Ziele des Rehasports
Ziel des Rehasports ist es, durch ganzheitliche und individuell angepasste Übungen die Gesundheit nachhaltig zu stärken. Die Trainingsinhalte orientieren sich dabei an Art und Schwere der jeweiligen Erkrankung sowie am allgemeinen Gesundheitszustand der Teilnehmenden.
Durch das regelmäßige Training können körperliche Funktionen verbessert und das Risiko möglicher Folgeschäden reduziert werden. Eine kontinuierliche und langfristige sportliche Betätigung mit behutsamer Steigerung der Belastung ist dabei ein zentraler Bestandteil.
Zudem fördert die Gruppendynamik Motivation und Durchhaltevermögen. Insgesamt trägt Rehasport dazu bei, die Leistungsfähigkeit zu erhöhen und die Lebensqualität spürbar zu verbessern.
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Was kostet mich der Rehasport?
Rehasport wird in der Regel vom behandelnden Arzt oder vom zuständigen Rentenversicherungsträger verordnet. Die Dauer der Maßnahme richtet sich nach der jeweiligen Diagnose und beträgt meist zwischen 6 und 36 Monaten. In medizinisch begründeten Fällen ist auch eine längere Verordnung möglich.
Als Erstverordnung sind in der Regel vorgesehen:
- 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten (Regelfall)
- 120 Übungseinheiten innerhalb von 36 Monaten (insbesondere bei chronischen Erkrankungen möglich)
Vor Beginn des Rehasports muss die Verordnung vom zuständigen Kostenträger – in der Regel der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger – genehmigt werden.
Neben der eigentlichen Rehabilitation ist es unser Ziel, die Teilnehmenden dazu zu ermutigen, auch nach Ablauf der Verordnung eigenständig aktiv zu bleiben. Regelmäßige Bewegung soll langfristig in den Alltag integriert werden.
Daher bieten wir allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit, als Vereinsmitglied weiterhin in ihrer gewohnten Gruppe zu trainieren und sportlich aktiv zu bleiben
